Kundeninformation zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)
Am 1. Januar 2020 ist das neue Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) in der Schweiz in Kraft getreten. Darin enthalten sind einerseits Vorschriften zum Angebot von Finanzdienstleistungen sowie Finanzprodukten und andererseits Schutzmechanismen für Anleger und Anlegerinnen. Bereits vor Inkrafttreten des FIDLEG legten die Aquila AG und ihre Partnergesellschaften grossen Wert auf den Schutz der Interessen ihrer Kunden. Basierend auf der neuen Gesetzgebung wurden die bestehenden Prozesse weiter überarbeitet und innerhalb der vorgesehenen Übergangsfristen an die Anforderungen des FILDEG angepasst, wo dies nötig war. Nachfolgend fassen wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen.